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    Home»GESUNDHEIT»Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Definition & Liste
    GESUNDHEIT

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Definition & Liste

    TagwelleBy TagwelleApril 3, 2025Keine Kommentare6 Mins Read
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    In der häuslichen Pflege sind Hygieneartikel unverzichtbar. Sie schützen sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige vor Infektionen. Dazu zählen Einmalprodukte wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel.

    Table of Contents

    Toggle
    • Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
    • Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
    • Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Wer bekommt sie?
    • Kostenübernahme durch die Pflegekasse
    • Pflegehilfsmittel beantragen: So geht’s
    • Tipps zur Kombination mit technischen Pflegehilfsmitteln

    Die gesetzliche Grundlage bietet §40 SGB XI. Hier ist geregelt, dass die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro übernimmt. Dies gilt für alle Pflegegrade, von 1 bis 5.

    Ab 2025 gibt es Neuerungen. Auch Sonderregelungen, etwa während der Pandemie, sind zu beachten. Produkte müssen CE-zertifiziert sein, um erstattet zu werden.

    Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

    Das Sozialgesetzbuch (SGB XI §40) definiert klar, welche Artikel zur Grundversorgung zählen. Diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch unterscheiden sich von technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Rollstühlen.

    Typische Merkmale der Beschaffenheit:

    • Einmalgebrauch aus hygienischen Gründen
    • Keine Wiederaufbereitung möglich
    • Oft aus saugfähigen oder schützenden Materialien

    Beispiele aus Produktgruppe 54 sind:

    • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
    • Einmalhandschuhe und Schutzschürzen
    • Bettschutzeinlagen und Mundschutz

    Wichtig: Die Nutzung beeinflusst nicht das Pflegegeld. Es wird nicht gekürzt, selbst bei regelmäßigem Bezug.

    Experten raten, diese Pflegehilfsmittel mit technischen Lösungen zu kombinieren. Beispiel: Bettschutz mit waschbaren Unterlagen ergänzen. So bleibt Hygiene einfach und kosteneffizient.

    Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

    Einwegprodukte schützen vor Keimen und Erleichtern den Pflegealltag. Hier finden Sie die wichtigsten Artikel im Überblick – von Desinfektion bis Schutzbekleidung.

    Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

    Hygienische Hände und saubere Flächen sind Pflicht. Spezielle Mittel töten Bakterien und Viren zuverlässig ab. Praktisch sind handliche Flaschen (100 ml) oder Tücher für unterwegs.

    Tipp: Immer griffbereit halten – etwa am Bett oder im Bad.

    Bettschutzeinlagen

    Diese saugfähigen Einlagen schützen Matratzen und Bettwäsche. Sie nehmen Flüssigkeiten schnell auf und sind wasserdicht auf der Unterseite. Standardgrößen wie 60 x 90 cm decken den Bedarf.

    Wichtig: Nur CE-zertifizierte Produkte werden erstattet.

    Einmalhandschuhe und Fingerlinge

    Ob Nitril oder Latex – Handschuhe schützen vor Feuchtigkeit und Schmutz. Sterile Varianten (PG54) sind für medizinische Anwendungen, unsterile (PG19) für die tägliche Pflege.

    Materialwahl: Nitril ist latexfrei und ideal bei Allergien.

    Mundschutz und FFP2-Masken

    Seit 2023 übernimmt die Kasse auch FFP2-Masken. Sie filtern Partikel besonders effektiv. Achten Sie auf angenehmen Sitz, da sie oft stundenlang getragen werden.

    Schutzschürzen und Einmallätzchen

    Schürzen aus Kunststoff schützen die Kleidung. Einmallätzchen (neu: „Schutzservietten“) sind praktisch beim Essen. Beide sind wasserabweisend und einfach zu entsorgen.

    Hinweis: Monatlich maximal 42 € einplanen – Überbestellungen vermeiden!

    Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Wer bekommt sie?

    Viele Menschen fragen sich, ob sie berechtigt sind, bestimmte Hilfsmittel zu erhalten. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen der Pflegegrad, die Wohnsituation und wer die Pflege übernimmt.

    Voraussetzungen für den Bezug

    Nicht jeder hat automatisch Anspruch. Drei Kriterien müssen erfüllt sein:

    • Ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5
    • Pflege im häuslichen Umfeld
    • Private Pflege durch Angehörige oder einen Dienst

    Wichtig: In Pflegeheimen oder Krankenhäusern besteht kein Anspruch. Dort werden die benötigten Artikel bereits gestellt.

    SituationAnspruch?
    Zu Hause mit Pflegegrad 2Ja
    Betreutes WohnenJa (Sonderregelung)
    Vollstationäre PflegeNein

    Pflegegrad und Wohnsituation

    Der Pflegegrad entscheidet über die Höhe der Leistungen. Aber auch der Wohnort spielt eine Rolle:

    Beispiele:

    • Ein Pflegebedürftiger mit Grad 3 in der eigenen Wohnung hat Anspruch.
    • Im betreuten Wohnen gelten besondere Regeln. Hier ist eine Einzelfallprüfung nötig.

    Tipp: Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. Oft hilft ein ärztliches Gutachten.

    Für die Beantragung reicht meist ein formloses Schreiben. Manche Kassen haben eigene Formulare. Quittungen sollten immer aufbewahrt werden.

    Kostenübernahme durch die Pflegekasse

    Die Pflegekasse unterstützt die so genannte Pflegebox mit bis zu 42 Euro pro Monat. Dieser Betrag gilt seit 2025 – zuvor waren es 40 Euro. Die Erhöhung soll die gestiegenen Preise ausgleichen. Es gibt verschiedene Anbieter für Pflegehilfsmittel. Ein Pflegebox Vergleich lohnt sich um den optimalen Partner zu finden. 

    In der Pandemie gab es eine Sonderregelung. Bis Dezember 2021 wurden bis zu 60 Euro übernommen. Diese temporäre Lösung half, den Mehrbedarf an Schutzartikeln zu decken.

    Die 42 Euro sind eine Pauschale. Sie wird unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch gezahlt. Nicht genutzte Beträge verfallen monatlich.

    Online-Bestellung oder Selbstkauf?

    Es gibt zwei Wege, um die Leistung zu nutzen:

    • Online-Bestellung: Direktlieferung durch zertifizierte Anbieter. Die Rechnung geht an die Pflegekasse.
    • Selbstkauf: Kauf in Apotheken oder Drogerien. Quittungen müssen zur Erstattung eingereicht werden.

    Tipp: Online-Bestellungen sparen Zeit. Bei Selbstkäufen lohnt sich ein Preisvergleich.

    Kosten sparen – so geht’s

    Planen Sie die Bestellungen clever:

    • Mengenrabatte nutzen (z.B. Großpackungen Handschuhe).
    • Keine Premiumprodukte wählen – die Kasse erstattet nur Standardware.
    • Restbudgets können quartalsweise übertragen werden. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

    Achtung: Zuzahlungen sind nicht nötig. Die 42 Euro decken die volle Versorgung ab.

    Pflegehilfsmittel beantragen: So geht’s

    Wer Pflegehilfen benötigt, kann sie auf verschiedenen Wegen beantragen. Die Pflegekassen bieten flexible Optionen – von digital bis stationär. Wichtig ist, die Voraussetzungen zu prüfen und den passenden Weg zu wählen.

    Online-Bestellung über Versanddienste

    Viele bevorzugen die digitale Lösung. Zertifizierte Anbieter wie Sanubi liefern eine monatliche Pflegebox direkt nach Hause. Der Antrag erfolgt online, oft mit Vollmacht für die Abrechnung.

    Tipp: Achten Sie auf CE-Kennzeichnung und seriöse Shops. Vorsicht bei unerwünschten Anrufen (Cold Calling) – Pflegekassen akquirieren nicht aktiv!

    Abholung in Apotheken oder Sanitätshäusern

    Alternativ können Artikel vor Ort abgeholt werden. Dafür benötigen Sie eine Genehmigung der Pflegekasse. Diese erhalten Sie nach Antragstellung per Post.

    • Checkliste: Antragsformular, Pflegegrad-Nachweis, gültiger Ausweis.
    • Die Kosten werden direkt mit der Kasse verrechnet (bis 42 €/Monat).

    Selbstkauf und Erstattung

    Wer Produkte selbst kauft, kann die Quittung einreichen. Apotheken und Drogerien bieten geeignete Artikel. Die Erstattung erfolgt nach Prüfung durch die Pflegekasse.

    Wichtig: Nur Standardprodukte werden übernommen. Premiumware muss selbst bezahlt werden.

    BezugswegVorteileNachteile
    OnlineBequem, keine VorauszahlungLieferzeit (2-5 Tage)
    ApothekeSofort verfügbarGenehmigung nötig
    SelbstkaufFlexible AuswahlErstattung dauert

    Tipps zur Kombination mit technischen Pflegehilfsmitteln

    Technische Hilfsmittel und Verbrauchsartikel ergänzen sich ideal in der Pflege. Gemeinsam steigern sie Sicherheit und Komfort. Wir zeigen clevere Kombinationen für den Alltag.

    Pflegebetten und Bettschutz

    Moderne Pflegebetten lassen sich perfekt mit Einmalartikeln kombinieren. Lagerungsrollen und Bettschutzeinlagen arbeiten Hand in Hand. So bleibt die Matratze sauber und trocken.

    Wichtige Synergien:

    • Höhenverstellbare Betten erleichtern den Wechsel von Schutzunterlagen
    • Seitengitter verhindern das Verrutschen von Einlagen
    • Spezielle Matratzen reduzieren den Verbrauch von Schutzeinlagen

    Waschsysteme und Hygiene

    Mobile Waschsysteme sparen Zeit und Wasser. Kombiniert mit Desinfektionstüchern entsteht ein Rundum-Hygienekonzept. Besonders praktisch für die tägliche Pflege.

    Optimale Nutzung:

    • Desinfektionsmittel griffbereit am Waschwagen platzieren
    • Einmalhandschuhe bei der Körperpflege verwenden
    • Schutzschürzen während des Waschens tragen

    Notrufsysteme und Sicherheit

    Notrufsysteme geben Sicherheit – besonders in Kombination mit anderen Hilfen. Ein Sturzalarm am Bett oder Bad zeigt Probleme sofort an. So erhalten Pflegebedürftige schnelle Hilfe.

    Wichtige Features:

    • Wasserdichte Ausführung für Badezimmer
    • Automatische Sturzerkennung
    • Einfache Bedienung mit großen Tasten

    Tipp: Regelmäßig die Batterien prüfen und Ersatzteile bereithalten.

    Aktuelle Änderungen und Neuerungen

    Ab 2024 gelten neue Regeln für Hilfsmittel in der Pflege. Der Spitzenverband beschloss im Juli 2024 strengere Vorgaben zur Bedarfsermittlung. Betroffen sind vor allem Bestandskunden mit längerer Nutzungsdauer.

    Eine wichtige Neuerung betrifft FFP2-Masken. Sie sind seit diesem Jahr unter der Produktart 54.23 erstattungsfähig. Voraussetzung ist ein attestierter Schutzbedarf, etwa bei Immunschwäche.

    Das EPilage-Fortgeltungsgesetz bringt weitere Anpassungen. Ab Juli 2024 ist eine qualifizierte Beratung vor Antragstellung Pflicht. Geschulte Fachkräfte prüfen den individuellen Bedarf.

    Vorsicht bei veralteten Informationsquellen: Manche Anbieter werben noch mit monatlichen „Pflegeboxen“. Diese sind seit 2024 verboten. Erlaubt sind nur bedarfsgerechte Einzelbestellungen.

    Ab 2025 steigt der Höchstbetrag auf 42 Euro monatlich. Zudem gibt es ein Jahresbudget für Verhinderungspflege. Planen Sie rechtzeitig, um die Neuerungen optimal zu nutzen.

    Pflegehilfsmittel
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